Evangelisch-Lutherische Christuskirchengemeinde
 Wiesbaden


Spenden



Warum Spenden?


Trotz ehrenamtlicher Arbeit und aller Sparsamkeit: Die Ausrichtung der Gottesdienste, sonstige Angebote unserer Gemeinde, der Erhalt der Kirchengebäude und vor allem die Arbeit unserer hauptberuflichen Pastoren kosten Geld.

In den Landeskirchen kommt dieses Geld überwiegend durch die staatlichen Kirchensteuern zusammen. Die SELK ist gegenüber den Landeskirchen jedoch nicht nur kirchlich-konfessionell "selbständig", sondern auch finanziell "selbständig":

Für diese Selbständigkeit verzichtet die SELK bewusst auf die Einziehung von Kirchensteuern ihrer Gemeindeglieder über die staatlichen Finanzämter. Statt dessen wird die SELK finanziert durch freiwillige Gaben in Form von:

  • Regelmäßige Kirchenbeiträge der Gemeindeglieder
  • Kollekten der Gottesdienstbesucher
  • Einzel-/Sonderspenden

Wichtig: Kirchenbeiträge und Spenden an die SELK sind steuerlich genauso absetzbar wie staatliche Kirchensteuern oder "Spenden für kirchliche Zwecke". Jährlich werden dafür Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.



Unser Gemeindekonto für Ihre Unterstützung


Evangelisch–Lutherische Christuskirchengemeinde Wiesbaden


Nassauische Sparkasse

IBAN-Nr. DE02 5105 0015 0110 0003 67

oder:

Wiesbadener Volksbank
IBAN-Nr. DE80 5109 0000 0000 0914 05







Verwendung Ihrer Kirchenbeiträge



Kirchenbeiträge werden von den Gemeindegliedern direkt an die Kirchengemeinde gezahlt. Jede Kirchengemeinde überweist aus der Summe aller eingegangenen Kirchenbeiträge eine sogenannte anteilige "Umlage" an die Allgemeine Kirchenkasse (AKK) der SELK, aus der vor allem die Gehälter unserer Pastoren bezahlt werden.


Unabhängig von der Höhe der Umlage pro Gemeinde (die sich aus der Spendenbereitschaft ihrer Gemeindeglieder ergibt) sind die Pastorengehälter in der gesamten SELK einheitlich. Das sichert den Pastoren die nötige Unabhängigkeit im Verkündigungsdienst.



Höhe des persönlichen Kirchenbeitrags



Die Höhe des persönlichen Kirchenbeitrags ist nicht festgelegt, sondern jedes Gemeindeglied entscheidet selbstverantwortlich und nach den eigenen Möglichkeiten, wieviel es geben kann und möchte. Trotz aller Freiheit sollte es jedem Gemeindeglied eine geistliche Verpflichtung und ein persönliches Anliegen sein, sich auch finanziell am Erhalt der Kirche zu beteiligen.


Eine ganz grobe Orientierung kann der allgemein übliche Kirchensteuersatz bieten.
Viele Gemeindeglieder geben aber wesentlich mehr und ermöglichen es dadurch, dass finanzschwache Kirchglieder mit getragen werden können (Solidaritätsprinzip).
 
Unser Schatzmeister bzw. Rendant freut sich auf ein persönliches Gespräch um individuelle Besonderheiten oder Fragen mit Ihnen zu besprechen.





Die Besoldung der Pastoren der SELK


In der SELK legen wir Wert darauf, dass die Pastoren in ihrer Verkündigung unabhängig sind. Das heißt:

  1.  Unabhängig vom Staat und seiner jeweiligen Einstellung zu Kirche und Glaube und
  2.  Unabhängig von ihren Gemeinden, dort vorherrschenden Tendenzen und Mehrheiten.


Darum verzichtet die SELK auf den Einzug von Kirchensteuern über die staatlichen Finanzämter.


Sie kennt aber auch keine Direktbesoldung der Pastoren durch die Einzelgemeinde (wie z.B. in den meisten Freikirchen), sondern besoldet alle Pastoren einheitlich über ein Umlagesystem aus der Allgemeinen Kirchenkasse.

Die Gehälter unserer Pastoren orientieren sich zwar am öffentlich-rechtlichen Beamtenbesoldungssystem, liegen aber um etwa ein Drittel unter denen evangelischer oder römisch-katholischer Geistlicher.